Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.jungborn.at veröffentlichten Website der Versandhaus Jungborn GmbH und unseren Blog unter www.jungborn.de/blog.
Wir sind bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Ergänzung zur Barrierefreiheitserklärung
Unsere Website verwendet das Tool Eye-Able® Assist von der Web Inclusion GmbH, um die Zugänglichkeit der Inhalte zu verbessern. Eye-Able® Assist ermöglicht es den Nutzern, die Website an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Zu den Funktionen gehören:
Anpassung der Schriftgrößen
Farb- und Kontrasteinstellungen
Tastaturnavigation und Vorlesefunktion
Nachtmodus und Blaulichtfilter
Zusätzliche Werkzeuge wie das Vergrößern des Mauszeigers oder das Ausblenden von Bildern
Das Menü von Eye-Able® Assist kann über das Symbol oder die Tastenkombination „ALT + 1“ aufgerufen werden.
1. Wie ist der Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen?
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von
§ 12d BGG erlassen wurde.
Die letzte Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen wurde am 12.06.2025 selbst mit Unterstützung von Eye-Able® Report durchgeführt.
Die Überprüfung hat ergeben, dass die Barrierefreiheit teilweise umgesetzt ist. Die Website ist teilweise mit den Anforderungen vereinbar.
Die noch bestehenden Barrieren werden sukzessive beseitigt.
Sobald die jeweilige Maßnahme abgeschlossen ist, wird diese Erklärung entsprechend aktualisiert.
2. Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgendem Grund nicht barrierefrei:
Unvereinbar mit der der zu Grunde liegenden europäisch harmonisierten Norm EN 301549 mit Bezug auf die referenzierte WCAG 2.1
Shop:
Barriere: Textkontrast nicht ausreichend
Barriere: Formularfelder haben keinen zugänglichen Namen
Barriere: Aria-Hidden Elemente haben fokussierbaren Inhalt
Barriere: Sichtbare Bezeichnung nicht Teil des zugänglichen Namens
Barriere: Links nicht vom umgebenden Text unterscheidbar
Barriere: ARIA-Werte nicht zulässig
Barriere: Das Autocomplete-Attribut ist ungültig
Barriere: Überschriften haben keinen Inhalt
Die Beseitigung dieser bekannten Mängel wird derzeit geplant. Sobald diese Planung abgeschlossen ist, wird sie auf dieser Seite veröffentlicht.
3. Wer ist mein Ansprechpartner, wenn ich Barrieren melden möchte bzw. zu der Barrierefreiheitserklärung Fragen habe?
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gerne an: